Liebe Leser, liebe Kunden,
heute möchte ich Ihnen einen wichtigen Hinweis zur Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung geben und hoffe dadurch falschen Erwartungen und Missverständnissen im Schadenfall entgegenzuwirken.
Konkret geht es um ein Überschwemmungsschaden z.B. nach einem stärkeren Regen. Die überwiegende Mehrheit der Versicherer definiert eine Überschwemmung wie folgt:
- Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
-
- a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- b) Witterungsniederschläge,
- c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge a) oder b).
Der Paragraph besagt also, dass zumindest partiell eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser vorliegen muss. Wenn also nicht Teile des Grundstücks überschwemmt waren und Ihnen lediglich auf Grund eines baulichen Mangels oder auf Grund von verstopften Abläufen Wasser bei einem Regen ins Haus läuft (z.B. über einen Lichtschacht), wird die Versicherung den Schaden nicht bezahlen müssen, hierzu gibt es auch ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U/11).
Mein Tipp: Wenn Ihr Grundstück überschwemmt wird und Wasser dringt ins Haus ein, machen Sie auch ein paar Fotos vom überschwemmten Grundstück, das spart erhebliche Zeit bei der Schadenregulierung, da Sie sofort nachweisen können, dass die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für die Regulierung erfüllt waren.
Übrigens: Bei den vielen Angeboten am Markt gibt es tatsächlich Tarife die die oben genannte Definition beschneiden und z.B. Niederschläge oder Grundwasser gar nicht als Überschwemmungsursache anerkennen.
Es gilt also auch hier, passen Sie genau auf was im Bedingungswerk steht oder fragen Sie einfach uns. Warum auch nicht, denn der Abschluss über einen Makler ist nicht teurer als bei der Gesellschaft und Sie haben noch einen Experten an Ihrer Seite der die verschiedenen Angebote für Sie vergleicht, die Bedingungswerke kennt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht – auch im Schadenfall.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Thilo Riede
Tel. Büro Bonn: 0228 – 180 30 472
Tel. Büro Rheinbreitbach: 02224 – 123 51 67
Email: riede@versicherungsmakler-riede.de
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