AGB
Rechtliche Stellung des Maklers
Der Makler ist selbstständiger und unabhängiger Versicherungsvermittler, welcher rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite seines Kunden steht
und dessen Interessen er weisungsgemäß wahrnimmt. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Er nimmt daher unabhängig die Versicherungsinteressen des Kunden wahr.
Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt den Makler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Kunden in allen
Versicherungsangelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge, soweit diese von dem Makler vermittelt oder ausdrücklich
in die Verwaltung genommen wurden. Diese Tätigkeit stellt im Verhältnis zur Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Nebenleistung dar.
Pflichten des Maklers
Der Makler übernimmt im Rahmen dieses Vertrags folgende Hauptpflichten:
- Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der speziellen Probleme, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden; dabei werden sowohl die Komplexität der in Betracht kommenden Versicherung, als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt;
- Untersuchung des Versicherungsmarktes; der Makler wird dabei seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird;
- Vermittlung der – gegebenenfalls nach Absprache mit dem Kunden – für notwendig erachteten Versicherungsverträge an den Versicherer;
- Verwaltung, Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungsverträge und gegebenenfalls Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Risikoumstände und Marktverhältnisse;
- Unterstützung des Kunden im Schaden- oder Leistungsfall einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer, soweit die zugrundeliegenden Versicherungsverträge vom Makler vermittelt oder übernommen wurden und von ihm betreut werden.
Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass sich die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit des Maklers nur auf Versicherungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt.
Der Makler erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertrags vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme des Risikos erklärt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen Versicherungsschutz verfügt, sofern der Kunde seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt. Die für die Legitimation des Maklers gegenüber den Versicherern notwendige Vollmacht ist in einer gesonderten Urkunde niedergelegt (sog. Maklervollmacht).
Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, die Korrespondenz mit den Versicherern dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen.
- Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Zudem ist der Kunde zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein können.
- Der Kunde verpflichtet sich Arbeitsergebnisse und -konzepte des Maklers nur mit seiner vorherigen schriftlichen Einwilligung an Dritte (z. B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben, sofern dies nicht zwingend erforderlich ist (z. B. Ombudsverfahren). Für eigene Versicherungsanalysen nimmt der Makler Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
Risikoänderungen
Dem Kunden obliegt es vertrags- und risikorelevante Änderungen, die den Versicherungsschutz betreffen (z. B. Umzug, Familiengründung, Anschaffungen, Betriebsverlegung etc.), dem Makler unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass eine dahingehende Unterlassung evtl. den Versicherungsschutz verringern bzw. ausschließen kann.
Vergütung
Die Leistungen des Maklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
Haftung
Für die schuldhafte Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, z.B. aus §§ 60, 61 VVG, haftet der Makler gemäß § 63 VVG und § 98 HGB unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung.
Abtretung und Aufrechnung
- Ansprüche des Kunden gegen den Makler, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, sind nicht abtretbar.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Vertragsdauer
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Hiervon unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht. Jede Kündigung bedarf der Textform.
Vertragsdurchführung
Der Makler bedient sich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Maklervertrag, insbesondere zur Durchführung der Vermittlung und Verwaltung der von ihm vermittelten und verwalteten Verträge, u.a. der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Amex Pool AG, Im Mittelfeld 19, 79426 Buggingen, KAB Maklerservice GmbH, Kolumbusstr. 31, 53881 Euskirchen, Maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg
Rechtsnachfolge
Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme im Wege der Rechtsnachfolge (z. B. Verkauf des Geschäftsbetriebes des Maklers, Tod des Maklers) ein. Der Makler wird dem Kunden eine evtl. geplante Rechtsnachfolge rechtzeitig mitteilen. Sofern der Kunde hiergegen nicht innerhalb angemessener Frist widerspricht, ist der Rechtsnachfolger berechtigt, das Vertragsverhältnis fortzuführen.
Datenschutz / datenschutzrechtliche Einwilligung
- Soweit im Rahmen der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Maklervertrages personenbezogene Daten des Kunden zu erheben, verarbeiten oder zu nutzen sind, wird auf die dem Maklervertrag gesondert beiliegende „Einwilligungserklärung Datenschutz“ verwiesen, die sowohl Datenschutzhinweise beinhaltet, als auch eine für viele Leistungen des Maklers erforderliche Einwilligung abfragt.
- Soweit der Kunde gesondert einwilligt, möchte der Makler alle ihm vom Kunden bekanntgegebenen personenbezogenen Daten des Kunden darüber hinaus auch dazu nutzen, den Kunden werblich über Produkte und Dienstleistungen aus den Versicherungssparten Krankenversicherung, Lebensversicherung und Sachversicherung zu informieren. Es kann sich dabei um Produkte und Dienstleistungen von verschiedenen Anbietern (meist Versicherungen), aber auch Dienstleistungen des Maklers selbst handeln. Die Information des Kunden erfolgt per Post, nur sofern vom Kunden ausdrücklich gewünscht, auch per E-Mail, Fax, SMS und /oder Telefon. Der Kunde kann mit Wirkung für die Zukunft der vorgenannten Nutzung seiner Daten durch den Makler jederzeit widersprechen.