Liebe Leser, liebe Kunden,
ein alt bekanntes Schadenereignis der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind geplatzte Zu- oder Ablaufschläuche von Wasch- und Spülmaschinen.
Ob ein solcher Schaden aber von Ihrer Versicherung übernommen wird, hängt bei vielen und gerade bei älteren Verträgen davon ab, ob grob fahrlässiges Verhalten bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme versichert ist. Ist dies in Ihrem Vertrag nicht der Fall, bedeutet das: Verhalten Sie sich grob Fahrlässig und lassen z.B. die Wasch- oder Spülmaschine unbeaufsichtigt laufen und es kommt zu einem Schaden, ist der Versicherer berechtigt die Schadenzahlung zu kürzen, teilweise sogar ganz zu verweigern.
Dies gilt übrigens nicht nur für einen unbeaufsichtigt laufende Waschmaschine sondern auch für eine unbeaufsichtigt brennende Kerze, ein offenes Fenster während Ihrer Abwesenheit oder einer Haustür die nur zugezogen und nicht zusätzlich verschlossen ist.
Manch ein Versicherer regelt es auch so, dass Sie in einem Schadenfall beweisen müssen, dass Sie sich nicht grob fahrlässig verhalten haben und schafft somit eine weitere Hürde auf dem Weg zur Schadenregulierung.
Wie immer kommt es also auch hier auf das Bedingungswerk des Vertrags an und die vollmundigen Versprechen der Werbeflyer und die manchmal nur oberflächlichen Vergleichsmöglichkeiten einiger Internetportale können im Schadenfall zu einer bösen Überraschung führen.
Mein Tipp: Lassen Sie sich doch von einem Versicherungsmakler beraten, das kostet Sie nicht einen Euro mehr, im Gegenteil viele Angebote am Markt werden für Sie verglichen und Sie haben einen Experten an Ihrer Seite der Ihnen hilft die vielen kleinen Stolperfallen zu umgehen und der Sie im Schadenfall auch noch unterstützt.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Thilo Riede
Tel. Büro Bonn: 0228 – 180 30 472
Tel. Büro Rheinbreitbach: 02224 – 123 51 67
Email: riede@versicherungsmakler-riede.de
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