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Wichtig für Ihre Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung:

8. Dezember 2021 von Thilo Riede
Wasserschaden durch Frost
Wasserschaden durch Frost

5 Tipps gegen Leitungswasserschäden durch Frost

Rund jeder 20. Leitungswasserschaden, den die Wohngebäudeversicherer regulieren, geht auf
Frost zurück. Jahr für Jahr entstehen dadurch Schäden mit einem Gesamtvolumen von 120 bis 150 Millionen Euro – die
Dunkelziffer der nicht versicherten Fälle ausgenommen. Vor 20 Jahren war die Schadenssumme
bei Leitungswasserschäden im Schnitt nur halb so hoch.
Viele dieser kostspieligen und nervenaufreibenden Vorfälle könnten mit einfachen Maßnahmen
verhindert werden. Diese fünf Empfehlungen helfen dabei:

  1. Auch wenig oder gar nicht genutzte Räume sollten beheizt werden (Keller, Gäste-WC
    etc.), am besten drehen Sie das Ventil nie komplett zu.
  2. Wo nicht geheizt werden kann, etwa im Außenbereich, sollten die Rohre vor dem Winter
    entleert werden.
  3. Liegen Wasserrohre frei, sollten sie wärmedämmend isoliert werden.
  4. Kalte Zugluft sollte durch entsprechend abgedichtete Türen und Fenster (auch im
    Keller!) vermieden werden.
  5. Auf die sogenannte Frostschutzstellung an der Heizung allein kann man sich nicht
    verlassen, denn sie schützt lediglich den Heizkörper, nicht aber die Zulauf- und
    Ablaufrohre.

Und wenn es dann doch passiert und Sie haben Leitungswasserschäden?

Dann sind wir als Versicherungsmakler an Ihrer Seite und helfen Ihnen von der Schadenaufnahme über die Meldung bis zur Regulierung.

Gerne stehen wir Ihnen für die Prüfung Ihrer bestehenden Verträge oder bei der Beratung zu passenden Angeboten zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihr Thilo Riede

Kategorie: Hausratversicherung, WohngebäudeversicherungSchlagwörter: Frost, Frostschaden, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Leitungswasser, Wasserschaden, Wohngebäudeversicherung
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