Vertragliche Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung
Wer eine Gebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz abgeschlossen hat, geht vermutlich davon aus, dass er im Schadenfall gut abgesichert ist. In der Regel ist das auch so, aber leider erleben einige Versicherte nach Schadeneintritt ihr „blaues Wunder“, wenn die Leistungszahlung durch die Versicherung verweigert wird. Diese Weigerung wird in der Regel als Ungerechtigkeit und „typisch Versicherung“ empfunden …