Wenn Sie heute eine Wohngebäudeversicherung abschließen möchten, passiert das oft auf Basis der Wohnfläche, aber es gibt auch noch die Absicherung nach dem Wert 1914, aus dem sich dann – verbunden mit dem Baupreisindex – ein jährlich gültiger Versicherungswert errechnen lässt.
Aber ganz von vorne: Was meinen die Versicherer mit „Wert 1914“:
Die Versicherer rechnen quasi zurück ins fiktive Jahr 1914 und legen fest was es 1914 gekostet hätte Ihr Gebäude zu bauen, der Wert wird dann in Mark angegeben.
Möchte man später einen aktuellen Wert ermitteln muss man nur noch den Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex für Wohngebäude multiplizieren (Achtung es gibt verschiedene Indizes) und durch 100 teilen und schon erhält man den aktuellen Eurowert.
Hier eine Auswahl der Werte zum Baupreisindex:
1995: 1.046
1996: 1.045
1997: 1.035
1998: 1.032
1999: 1.028
2000: 1.031
2001: 1.029
2002: 1.029
2003: 1.031
2004: 1.044
2005: 1.054
2006: 1.077
2007: 1.145
2008: 1.178
2009: 1.188
2010: 1.200
2011: 1.233
2012: 1.263
2013: 1.263
2014: 1.289
2015: 1.310
2016: 1.330
2017: 1.358
2018: 1.396,7
2019: 1.454,3
2020: 1523,0
2021: 1568,3
2022: 1668,2
2023: 1961,4
Dazu ein Rechenbeispiel:
Ihr Haus hat im Jahr 2000 (ohne Grundstück!) – umgerechnet in Euro – 350.000 € gekostet. Durch 1.031 geteilt und multipliziert mit 100 ergibt sich ein Wert 1914 von 33.948 Mark (dieser Wert würde also immer in Ihrer Police stehen).
Möchten Sie z.B. den tatsächlichen Versicherungswert im Jahr 2023 wissen, multiplizieren Sie den Wert von 33.948 mit 1.961,4 und teilen ihn durch 100, das ergibt dann einen heutigen Eurowert von 665.856,07 €. Somit sind die gestiegenen Baukosten berücksichtigt.
Und der Neuwertfaktor?
Die Unternehmen nutzen den Neuwertfaktor dann bei der Festlegung Ihres Beitrags, bzw. bei der Festlegung der Beitragserhöhung (bei Ihnen erhöht sich dann auch die Leistung im Schadenfall).
Der Neuwertfaktor wird jährlich vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet und an alle Mitgliedsunternehmen weitergegeben, allerdings müssen diese den Wert nicht zu 100 Prozent übernehmen, die Versicherer können ihn auch noch weiter selbst anpassen (dies geschieht aber in der Praxis selten und nur in geringem Maße).
Zu guter Letzt noch die Frage wie der GDV auf eine sinnvolle Zahl bei der Berechnung des Neuwertfaktors kommt? Er nutzt hierzu den Baupreisindex für Wohngebäude den das statistische Bundesamt herausgibt, zusammen mit dem Tariflohn für das Baugewerbe.
Sie haben weitere Fragen zu dem Thema oder möchten die ideale Absicherung für Ihr Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus? Dann rufen Sie uns an, gerne helfen wir Ihnen weiter.
Mit herzlichen Grüßen
Thilo Riede
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