Liebe Leser, liebe Kunden,
immer wieder taucht die Frage auf, was muss ich bei Versicherungen beachten wenn ich ein Haus kaufe und/oder umziehe, hier eine kurze
– Die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers geht automatisch auf Sie über (wenn er eine hatte – unbedingt prüfen!), sie haben aber ab der Grundbuchumschreibung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht und können in dieser Zeit fristlos kündigen. Eine solche Kündigung macht Sinn, wenn der Vertrag veraltet ist und hohe Risiken für Sie birgt (Stichwort grobe Fahrlässigkeit, schlechte Bedingungen z.B. bei Elementargefahren, usw.) oder wenn der Beitrag deutlich zu hoch ist, gerade viele Altverträgen erfüllen gleich beide Bedingungen.
Für eine kurze Prüfung des Altvertrags, lassen Sie sich am Besten schon bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Vorbesitzer eine Kopie der aktuellen Police geben. Diese Policenkopie kann dann Ihr Versicherungsmakler prüfen und Sie können außerdem sicher sein, dass eine solche Versicherung existiert und das das Haus auch in der Phase zwischen der Zahlung des Kaufpreises bis zum Eigentumsübergang geschützt ist.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie zwar ein Sonderkündigungsrecht haben, der Versicherer aber auch bei vorzeitiger Kündigung Anspruch auf die volle Jahresprämie hat. Sollte der Vertrag also nicht so schlecht sein und/oder Sie Ihren Anteil an der Prämie schon an den Verkäufer gezahlt haben, kann es sich lohnen die Versicherung erst zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen.
– Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, dass Sie der Versicherung den Umzug frühzeitig anzeigen. Während der Umzugsphase ist der Hausrat dann maximal zwei Monate sowohl unter der alten, als auch der neuen Adresse versichert.
Nach Abschluss des Umzugs muss der Vertrag unbedingt an die neue Wohnsituation angepasst werden, also z.B. die Quadratmeter anpassen, eine Änderung der Bauartklasse anzeigen und mögliche Veränderungen beim Wert des Hausrats einkalkulieren. Durch diese Veränderungen und z.B. auch durch eine veränderte Tarifzone, kann dann auch der Beitrag steigen oder fallen. Auch hier ist der Umzug eine gute Gelegenheit den Vertrag durch einen Versicherungsmakler prüfen zu lassen.
Sie sollten beim Erwerb des Hauses auch prüfen ob Ihre private Haftpflichtversicherung Sie auch als Eigentümer eines Hauses absichert, falls nicht benötigen Sie eine andere Privathaftpflicht- oder eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Wenn Sie Fragen zur zu diesen Themen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Thilo Riede
Tel. Büro Bonn: 0228 – 180 30 472
Tel. Büro Rheinbreitbach: 02224 – 123 51 67
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