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Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung:

17. Februar 2014 von Thilo Riede

Traurig aber wahr, es gibt nach wie vor viele Tarife in der Wohngebäudeversicherung welche im Falle der groben Fahrlässigkeit nur bis zu einer gewissen Summe voll zahlen, bei manchen werden in einem solchen Fall sogar, bezogen auf die gesamte Schadensumme Abzüge vorgenommen. Das ist ärgerlich und muss nicht sein!

Zuerst einmal was ist die grobe Fahrlässigkeit?

Die Rechtsprechung sagt hierzu: „Eine besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.“ – Aha!
Man könnte es auch so formulieren: „ Vergisst man bei seinem Handeln an etwas zu denken das eigentlich jedem einleuchtet und naheliegend ist, handelt man ggf. grobfahrlässig, z.B. nicht mit 1 Promille Blutalkohol ins Auto steigen und los fahren, Kerzen anzünden und einkaufen fahren, Haustür auf lassen und einkaufen fahren, usw…..“.

Was kann passieren wenn meine Wohngebäudeversicherung nicht auf die sogenannte„Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet“?

Nehmen wir mal das Beispiel der Kerzen, sie zünden eine an, es klingelt an der Tür, ein guter Freund/ eine gute Freundin steht vor der Tür und überredet Sie ganz spontan mit ins Café zu kommen, sie nehmen die Jacke vom Haken und gehen mit, die Kerze brennt und brennt und irgendwann leider auch die Tischdecke und bald das Wohnzimmer und dann ihr ganzes Haus.

Die Versicherung ermittelt, dass die Kerze der Ausgangspunkt des Brandes war und man wird im Folgenden prüfen in wie weit ihr grob Fahrlässiges Verhalten den Versicherer berechtigt einen Abzug bei der Schadensumme vorzunehmen.
Es ist also nicht so, dass sie gar kein Geld bekommen werden, aber es könnte zum einen deutlich weniger sein, als sie für den Wiederaufbau brauchen und es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Versicherer und sie sehr unterschiedliche Ansichten haben was die Höhe des Abzugs bei der Schadensumme angeht. Wer wird also solch eine Frage klären müssen, … eventuell ein Gericht und das kann dauern. Neben der geringeren Schadensumme könnte es sich also als fast noch größeres Problem herausstellen, dass es sehr lange dauert bis sie ihr Geld bekommen, was machen sie in der Zwischenzeit, ohne Geld, ohne Haus…??

Was soll ich tun, wenn ich noch einen der schlechteren Verträge habe?

Da die Verträge bei denen auf ein solches Verhalten seitens des Versicherers vertraglich verzichtet wird nicht teurer sind und oftmals auch in weiteren Bereichen kundenfreundlichere Bedingungen bieten, würde ich Ihnen einen Wechsel empfehlen.

Wie geht so ein Wechsel?

Sie rufen uns an und gehen mit uns einen kurzen Fragebogen zur Ermittlung einer guten Wohngebäudeversicherung durch, danach erhalten Sie ein passendes Angebot per Email, meistens ist dieses sowohl qualitativ besser, als auch günstiger. Wenn sie Fragen haben, beantworten wir diese, wenn nicht und unser Angebot hat sie überzeugt erstellen wir Ihnen ein Kündigungsschreiben welches Sie an Ihre alte Versicherung schicken und stellen einen Antrag bei der neuen Versicherung, der Vertrag wird dann nahtlos umgestellt. Ihr Zeitaufwand beträgt ca. 20 bis 30 Minuten. – Als Beispiel: Gerade letzten Freitag hatten wir wieder einen Kunden mit einem alten Vertrag der durch einen solchen Wechsel 203,75 € einsparen wird und auch noch besser versichert ist.

Gerne komme ich auch bei Ihnen persönlich vorbei oder sie kommen in eines unserer Büros, dann kann man alle Details gemeinsam besprechen und sie kenn ihren „Versicherungsmensch“ auch noch persönlich.

Muss ich sonst noch etwas zum Wechsel wissen?

Der gesamte Service ist kostenfrei, wenn Sie mögen stehen wir Ihnen bei allen Belangen zur Verfügung, ob es Fragen zum Vertrag sind, Änderungen oder im Falle eines Schadens und sie erhalten einen persönlichen Onlinekundenaccount, hier finden sie eine Vertragsübersicht mit allen wichtigen Details und, den Antrag, die Police, das Bedingungswerk, Auswertungen, Schriftverkehr (alles im PDF-Format zum Runterladen).

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Thilo Riede

Büro Bonn:                  0228 – 180 30 472

Büro Rheinbreitbach:   02224 – 123 51 67

Email: riede@versicherungsmakler-riede.de

Kategorie: Allgemein, WohngebäudeversicherungSchlagwörter: Einwand, Fahrlässigkeit, Gericht, grobe Fahrlässigkeit, Prozess, Qualität. Bedingungswerk, Schadensumme, Verzicht auf den Einwand, Wohngebäudeversicherung
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