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Wichtiger Hinweis zu Abflussrohren bei der Wohngebäudeversicherung!

27. Juni 2013 von Thilo Riede
Wasserschaden durch Frost
Wasserschaden durch Frost

Liebe Kunden , liebe Leser,

heute ein kurzer aber vielleicht für den ein oder anderen wichtiger Hinweis zur Versicherung von Abflussrohren. Bei allen Verträgen die das Risiko Leitungswasser absichern (und das sollten eigentlich alle sein) sind die Abflussrohre innerhalb des Gebäudes versichert, bei der überwiegenden Anzahl der Verträge sind auch die der Versorgung versicherter Gebäude dienenden Abflussrohre auf dem eigenen Grundstück versichert, aber was ist mit dem Stück Abflussrohr welches zwischen Ihrem Grundstück und dem Hauptkanal verläuft?

Je nach Gemeinde tragen Sie die Verantwortung für dieses Rohrstück. Wird es also durch Erdbewegungen oder Baumwurzeln beschädigt und die Stadt muss z.B. den Bürgersteig und ein Stück der Straße aufreißen, werden Sie dafür die Rechnung erhalten und die kann ganz schön hoch ausfallen.

Mein Tipp: Fragen Sie zuerst bei Ihrer Gemeinde nach wer für dieses Rohrstück verantwortlich ist, also haftet, sollten Sie in Ihrer Gemeinde selbst verantwortlich sein, prüfen Sie ob Ihr Versicherungsvertrag solche Schäden abdeckt und wechseln Sie ggf. den Versicherer. Selbstverständlich prüfe ich gerne für Sie ihren Altvertrag und mache Ihnen Vorschläge für eine passenden Neuvertrag der dieses Risiko absichert.

Herzliche Grüße

Ihr Thilo Riede

Tel. Rheinbreitbach: 02224 – 123 51 67 Te.: Bonn: 0228 – 180 30 472

Email: riede@versicherungsmakler-riede.de

Kategorie: WohngebäudeversicherungSchlagwörter: Abflussrohr, Gemeinde, Wohngebäude, Wohngebäudeversicherung
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