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Unisextarife – und was es damit auf sich hat

27. August 2012 von Thilo Riede

Mittlerweile geistert der Begriff Unisex ja ständig durch die Branche und auch die Kunden fragen vermehrt an, was es damit auf sich hat.

Hier also ein Beitrag zu dem Thema, welcher den Sachverhalt etwas erklären soll.

Was steckt dahinter:

Die Unisex Tarife sind keine Erfindung der Versicherer um mal wieder etwas Neues anbieten zu können. Die Umstellung zum 21.12.2012 geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011 zurück nach welchem die Geschlechterunterscheidung bei der Berechnung von Versicherungstarifen eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Da man die Verträge in der Versicherungsbranche nicht von heute auf morgen umstellen konnte, gab man den Versicherern dafür Zeit bis zum 21.12.2012.

Warum verändern sich überhaupt die Beiträge für Männer und Frauen:

Die Versicherer haben in der Vergangenheit festgestellt, dass Männer und Frauen statistisch gesehen unterschiedlich lange leben und unterschiedlich häufig krank werden. Diese statistischen Erfahrungen haben zu einer unterschiedlichen Berechnung bei den Versicherungstarifen geführt und ergaben somit auch unterschiedliche Beiträge. In Zukunft müssen, nach dem Urteil des EuGh, aber alle Tarife für Männer und Frauen gleich berechnet werden, daher die Veränderungen bei den Beitragsberechnungen.

Es gilt dabei, dass alle Verträge von vor dem 21.12.2012 nach altem Recht weiterlaufen dürfen, ein möglicher Beitragsvorteil läuft somit auch weiter – ein Nachteil aber natürlich ebenso.

 Ab 21.12.2012 für Frauen etwas günstiger:

– Private Krankenversicherung

– Private Rentenversicherung

– Berufsunfähigkeitsversicherung

– Pflegerentenversicherung

– Pflegetagegeldversicherung

Ab 21.12.2012 für Frauen deutlich teurer:

– Risikolebensversicherung

_________________________________________________________________________

Ab 21.12.2012 für Männer etwas günstiger:

– Risikolebensversicherung

Ab 21.12.2012 für Männer deutlich teurer:

– Private Krankenversicherung

– Private Rentenversicherung

– Berufsunfähigkeitsversicherung

– Pflegerentenversicherung

– Pflegetagegeldversicherung

 

Fazit: Wenn Sie konkret erfahren möchten wie sich Ihr Beitrag durch die Umstellung ändert und ob man mehr als die reine Unisex-Tarifumstellung beachten sollte, dann melden Sie sich doch bei uns und verabreden Sie einen Termin.

Und hier noch ein Tipp: Warten Sie nicht zu lange mit einer Terminvereinbarung, denn sowohl eine gute Beratung, als auch eine darauf aufbauende Entscheidung brauchen etwas Zeit.

Ihr

Thilo Riede

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.

02224-123 51 67 / 0228- 180 30 472 oder www.versicherungsmakler-riede.de

 

Kategorie: UnisexSchlagwörter: 21.12.2012, Berufsunfähigkeitsversicherung, Europäischer Gerichtshof, Frauen, günstiger, Männer, Pflegerentenversicherung, Pflegetagegeldversicherung, Private Krankenversicherung, Private Rentenversicherung, Risikolebensversicherung, teurer, Umstellung, Unisex
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