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Wichtige Hinweis zur Unfallversicherung:

13. Februar 2013 von Thilo Riede

Viele Kunden die neu zu uns kommen haben bereits eine Unfallversicherung und gehen daher davon aus, dass man sich um diesen Bereich nicht mehr kümmern muss. Manchmal trifft das zu, meistens aber nicht, daher überprüfen wir sie eigentlich immer.

Meine Hauptkritikpunkt sind folgende:

Eigenbewegung nicht abgesichert – z.B. Ohne Fremdeinwirkung erleiden Sie eine Verletzung beim Sport, bzw. stolpern über die eigenen Füße.

Zeckenbisse werden nicht als Unfall anerkannt – Zecken können Borreliose oder auch das FSME Virus übertragen und sind auch in unseren Breiten häufig anzutreffen. Beide Krankheiten können bei schlechtem Verlauf zu dauerhaften Schäden führen.

Progression zu hoch – bei einer sehr hohen Progression machen bei der Festlegung der Schwere der dauerhaften Schädigung wenige Prozentpunkte einen sehr großen Unterschied bei der auszuzahlenden Versicherungssumme, man kann daher vermuten, dass der Versicherer um jeden Prozentpunkt ringen wird, für gewöhnlich tut er dies vor Gericht und das kann sehr lange dauern.

Die abgesicherten Bereiche sind nicht an das Verhalten des Kunden angepasst – z.B. taucht der Kunde hin und wieder mit Pressluft, Tauchschäden oder Behandlungskosten in Dekompressionskammern sind aber nicht Teil des Versicherungsumfangs.

Die Werte der Gliedertaxe sind sehr gering – die Gliedertaxe legt fest welchem Körperteil welcher Prozentwert zugeordnet ist, z.B. kann somit der Verlust eines Arms ab dem Schultergelenk zu einer Invalidität zwischen 70 und 100 % führen, je nach dem was in dem Bedingungswerk des Versicherers festgeschrieben ist. Das bedeutet, bei gleicher Schädigung, gleicher Versicherungssumme und Progression zahlen Versicherer mit unterschiedlichen Gliedertaxen völlig andere Summen aus.

Dies sind aber nur ein paar Anregungen welche ich, rückblickend auf die Fälle der letzten Wochen noch mal aufzeigen möchte. Diese Aufzählung ist keines Falls abschließend, jeder Vertrag sollte einzeln geprüft werden und eine Bewertung kann nur nach Rücksprache mit dem Kunden erfolgen. Was beim einen Kunden Sinn machen kann, ist möglicherweise eine fatale Empfehlung für den anderen.

Daher empfehle ich Ihnen eine unabhängige Beratung und Überprüfung durch einen Makler der weiß was er tut – gerne durch mich. 😉

MIt den besten Grüßen

Ihr Thilo Riede

Versicherungsmaklerbüro Riede

Büro Bonn:                                       0228 – 180 30 472

Büro Rheinbreitbach:                       02224 – 123 51 67

Email:                                                riede@versicherungsmakler-riede.de

Kategorie: UnfallversicherungSchlagwörter: Beratung, Borreliose, Eigenbewegung, FSME Virus, Gliedertaxe, Makler, Progression, Tauschäden, Unfall, Zeckenbiss
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