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Welche Versicherungen brauchen Sie als Unternehmen/ Unternehmensgründer?

4. September 2017 von Thilo Riede

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Es ist die wichtigste Versicherung für Ihr Unternehmen. Wie im privaten Bereich haften Sie auch als Unternehmer unbegrenzt. Bei Personengesellschaften kann das sogar eine Haftung mit dem Privatvermögen bedeuten. Sie haben aktuell kein Vermögen? Das entbindet Sie nicht, denn Sie haften auch mit Ihrem zukünftigem Vermögen.

Je nach Vertrag, Unternehmensart und -form (z.B. beim Einzelunternehmer) reicht bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze noch die Privathaftpflicht. Sie schließt eine selbstständige Tätigkeit ein. Vorsicht ist allerdings geboten: Viele Tätigkeitsfelder werden in den Bedingungen ausgeschlossen.

Wenn die Privathaftpflichtversicherung also nicht mehr ausreicht, sollten Sie eine eigenständige Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Das eigene Unternehmen stellt immer ein Risiko dar – auch bei Ereignissen, die einem nicht direkt in den Sinn kommen. Kundenbesuche zum Beispiel. Ihnen geht dort etwas kaputt. Dafür haften Sie. Anderes Beispiel: Ein Lieferant rutscht auf der feucht gewischten Treppe bei der Anlieferung von Material für Ihr Homeoffice aus. Dafür kann er Sie haftbar machen.

Noch viel höher ist die Gefahr, wenn Kunden regelmäßig zu Ihnen kommen und/oder Sie Angestellte haben. Der Gesetzgeber schreibt Unternehmern im Rahmen der Sicherheit vieles vor und eine Missachtung dieser gesetzlichen Sicherheitsvorschriften kann ziemlich teuer werden.

Die Betriebshaftpflicht hat zudem den Vorteil, dass der Versicherer unberechtigte Haftpflichtansprüche, die gegen Sie erhoben werden, für Sie abwehrt.

Wer muss eine solche Haftpflichtversicherung abschließen?

Wenn Sie in einem beratenden Beruf oder Heilberuf tätig werden, benötigen Sie eine Berufshaftpflicht. Anders als in anderen Branchen können Fehler sehr teuer werden. In einigen Berufen sind sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt z.B. für Anwälte, Steuerberater, Architekten oder Ingenieure. Beratungs- oder Planungsfehler gehen hier richtig ins Geld. Beim Kunden spricht man dann von einem Vermögensschaden.

Produkthaftpflichtversicherung

Wenn Sie Waren produzieren und verkaufen, haften Sie dafür.

Bauen Sie also z.B. ein Fahrrad selber, verkaufen es und es bricht bei normaler Nutzung in zwei Teile, haften Sie für den Schaden, mögliche Verletzungen und deren Folgen. Sie haften übrigens auch, wenn Sie das Fahrrad oder einen beliebigen anderen Artikel außerhalb Europas produzieren lassen und hier unter eigenem Namen verkaufen. Sie beliefern Einzelhändler und Ihre Ware hält nicht was Sie versprochen haben – dann haften Sie und müssen den entstandenen Schaden ersetzen. Damit Sie in allen genannten Beispielen nicht vor der Pleite stehen, sollten Sie eine (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung abschließen.

Geschäftsinhaltversicherung

Am Anfang brauchen Sie vielleicht noch keine Inhaltsversicherung (das ist die Hausratversicherung für Unternehmer), denn das Büro oder Geschäft beinhaltet noch nicht so viele Werte, wie z.B. Technik, Einrichtung, Waren, usw.. Meistens ändert sich das aber über Kurz oder Lang und ein entsprechender Verlust, z.B. durch einen Wasserschaden oder durch einen Brand könnte ein größeres Problem oder die Pleite für Ihr Unternehmen bedeuten.

Je nach Tätigkeit sollte die Inhaltsversicherung auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Unterschiede machen die Versicherer zum Beispiel bei dem, was Sie \“lagern\“: viel Bargeld für den Verkauf, wichtige und wertvolle Aktenlager oder Komissionsware.

Einige sinnvolle Qualitätskriterien bei der Auswahl einer geeigneten Inhaltsversicherung sind in vielen Fällen noch die Versicherung zum Neuwert (kein Abzug wegen geringerem Zeitwert), Unterversicherungsverzicht und der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Betriebsunterbrechungsversicherung

In Schadenfällen, in denen die Inhaltsversicherung zum Einsatz kommt (z.B. bei einem Brand in Ihrem Betrieb), ist oftmals in den Wochen und Monaten nach dem Schaden auch Ihr geordneter Betriebsablauf gestört oder unmöglich. Trotz dann fehlender Einnahmen, laufen bestimmte Kosten, wie z.B. Gehälter, Genossenschaftsbeiträge, Steuervorauszahlungen, etc. in gleicher Höhe weiter. Um diese Ausgaben zu decken, schließt man eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab. In vielen Fällen nutzt man eine Kombination aus Betriebsinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung bemisst sich dann nach der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung. Man spricht dann von der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU). Natürlich kann Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung auch ganz individuell gestaltet werden. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn sich der Bedarf zwischen den Summen von Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung unterscheiden.

Gewerberechtsschutzversicherung

Sie übernimmt die Kosten für eine Rechtsberatung, für den Anwalt vor Gericht und je nach Paket für viele weitere Kosten (z.B. Forderungsmanagement bei säumigen Kunden, Korrespondenzanwalt, Gutachter, Gerichtskosten, Strafrechtsschutz, uvm.). Je nach Paket gilt der Versicherungsschutz bezogen auf Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Verkehrsrecht, Privatrecht, usw.. Im Prinzip ist es wie mit der privaten Rechtsschutzversicherung. In den meisten Fällen ist eine solche Versicherung keine von den Versicherungen, die man sofort haben muss, aber im Zweifelsfall können Prozesskosten, ziemlich ins Geld gehen.

Cyber Risk Versicherungen

In der heutigen Zeit wird Ihr klassisches physisches, unternehmerisches Risiko durch z.B. Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden durch Cyberattacken erweitert. Ob es sich z.B. um Datenschutzverletzungen, IT-Ausfall durch Trojaner oder Würmer, Erpressung durch Datendiebstahl, Missbrauch der Telefonanlage oder Drittschäden bei Ihren Kunden handelt, die Kosten können schnell ähnliche Höhen wie bei den physischen Risiken erreichen, die klassischen Versicherungen decken diese Schäden aber nicht ab. Cyber Risk Versicherungen können hier Abhilfe schaffen, je nach Versicherer gibt es aber sehr unterschiedliche Leistungspakete, Unterschiede bei der Definition des Versicherungsfalls und auch bei den Ausschlüssen.

Elektronik & Maschinenversicherung

Die Inhaltsversicherung sichert Ihre Maschinen oder bestimmte elektronische Anlagen in Ihren Betriebsräumen grundsätzlich mit ab. Allerdings gehen die Elektronik- und die Maschinenversicherung noch weiter und zahlen auch bei Bedienfehlern und Ausfällen. Die Elektronikversicherung deckt vielfach auch Schäden außerhalb Ihrer Betriebsräume, also z.B. während der Benutzung beim Kunden vor Ort.

Kautions-, Bürgschaft- oder Warenkreditversicherungen

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Arbeiten vorfinanzieren müssen und nicht ausschließen können, dass der Auftraggeber seine Verbindlichkeiten nicht mehr zahlt, dann sollten Sie über eine Warenkredit- / Kautionsversicherung nachdenken. Gerade bei großen Aufträgen kann ein Zahlungsausfall den Fortbestand Ihres Unternehmens gefährden.

Bei der Anmietung von Gewerbeobjekten oder Räumen muss oft eine Bürgschaft oder Kaution als Sicherheit hinterlegt werden. Solche Zahlungen können auch über eine Versicherung abgedeckt werden. Dadurch bleibt die Liquidität Ihres Unternehmens erhalten und die dafür anfallenden Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Wie bekommen Sie den geeigneten Versicherungsschutz?

Vereinbaren Sie mit einem Makler einen Termin. Besprechen Sie, welche Risiken es geben könnte und ob diese durch Anpassung der Arbeitsweise verkleinert oder abgestellt werden könnten. Wenn klar ist, welche Risiken nicht vermeidbar sind, überlegen Sie, welche Risiken Sie trotzdem bereit sind zu tragen. Alle anderen sollten Sie dann versichern. Der Makler holt im nächsten Schritt Angebote von verschiedenen Anbietern ein, die bereit sind, entsprechende Risiken zu versichern und wird passende Empfehlungen geben. Nach Vorstellung der Lösungen und Auswahl eines Anbieters wird der gewünschte Schutz beantragt und policiert. In Absprache mit Ihnen wird der Makler den Schutz regelmäßig überprüfen und je nach verändertem Bedarf oder Wünschen anpassen.

Uns – das Versicherungsmaklerbüro Riede – finden Sie mit Büros in Bonn und Rheinbreitbach. Darüber hinaus ist eine Beratung vor Ort, Telefon oder Video möglich.

Für alle Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Thilo Riede

Kategorie: GewerbeversicherungSchlagwörter: Architektenversicherung, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Betriebsunterbrechnungsversicherung, Bütgschaftsversicherung, Cyberrisk, Elektronikversicherung, Ingenieursversicherung, Inhaltsversicherung, Kautionsversicherung, KBU, Maschinenversicherung, Produkthaftpflicht, Selbstständig, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungsmakler, Warenkreditversicherung
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