Vermögensschadenhaftpflicht
Fehler und Versäumnisse absichern
Geht einem Vermögensschaden kein Sach- oder Personenschaden voraus, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden. Je nach Berufsgruppe und/oder Tätigkeitsfeld sollte diese Schadenart gesondert versichert werden (zum Beispiel beratende Berufe wie Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, usw.).
Unternehmensgröße beginnen wir, wie bei unseren Privatkunden, mit einer Bedarfsanalyse und darauf aufbauend einer individuellen Beratung. Bestehende Versicherungen werden in unsere Prüfung mit einbezogen. Am Ende der Beratung wissen Sie, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Wo noch Schutz gewünscht und nötig ist, erhalten Sie passende Angebote.
So geht’s weiter
1. Erstgespräch ✓
Wir lernen uns kennen. Wir klären erste Fragen, z.B. welche Versicherungen Sie wünschen.
2. Analyse ✓
In der Analyse besprechen wir passend zum gewünschten Produkt, was Sie erwarten und notieren wichtige Daten.
3. Angebot ✓
Auf Basis der gesammelten Informationen prüfen wir den Markt und erstellen auf Sie zugeschnittene Angebote.
4. Umsetzung ✓
Wir besprechen mit Ihnen die Angebote und klären Rückfragen und betreuen Ihren Vertrag gerne dauerhaft.
Nah und erreichbar
In unseren Büros an den Standorten Bonn und Rheinbreitbach bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung, alternativ auch Videoberatungen oder das klassische Telefonat. Gerne kommen wir in der gesamten Region auch zu Ihnen nach Hause.
Um fortlaufend und ortsungebunden den Überblick zu behalten, richten wir Ihnen ein persönliches Onlinekonto ein. Hier finden Sie jederzeit eine Übersicht Ihrer Versicherungen und aller zugehörigen Vertragsdokumente – von der Police bis zur aktuellen Rechnung.
Wir begleiten Sie – nicht nur bei der Beratung und dem Abschluss – wir sind Ihr dauerhafter Ansprechpartner bei allen Fragen, Änderungen und natürlich im Schadenfall.
Interesse geweckt?
Dann werden Sie persönlich.
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