753 Wildunfälle ereigneten sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im Jahr 2017 durchschnittlich jeden Tag auf deutschen Straßen – ein neuer Rekord. Auch die Schadensumme der Wildunfälle in der KFZ-Versicherung kletterte letztes Jahr mit 744 Millionen Euro auf ein Hoch. Pro Schaden entstanden in der KFZ-Versicherung im Schnitt um 5 Prozent höhere Kosten als im Vorjahr, was hauptsächlich an der modernen Technik in den Autos liegt: Die hilft zwar Unfälle zu vermeiden oder begrenzen, doch ihre Reparatur oder ihr Ersatz ist eben auch teuer für die KFZ-Versicherung.
Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollten Autofahrer nach GDV-Empfehlungen
folgendermaßen vorgehen:
1. Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
2. Polizei informieren
3. Umgekommene oder verletzte Tiere in Ruhe lassen, nicht anfassen (Förster oder Jagdpächter holt Tiere gegebenenfalls ab)
4. Schäden und Unfallstelle mit Fotos dokumentieren
5. Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen (von Polizei, Förster oder Jagdpächter)
6. KFZ-Versicherung oder Ihren Versicherungsmakler anrufen (vor Reparatur, Verkauf oder Verschrottung des Autos sollten Sie eine Freigabe der KFZ-Versicherung haben)
Sollten Sie nach dem Unfall Rat und Tat benötigen, melden Sie sich gerne bei uns, wir versuchen Ihnen die Kommunikation mit der KFZ-Versicherung, soweit möglich, abzunehmen und helfen gerne dabei die passende Werkstatt zu finden (wenn Ihr Vertrag eine Werkstattbindung beinhaltet oder Sie keine passende Werkstatt kennen), die Verfügbarkeit eines Ersatzwagens zu prüfen und falls Sie einen Anwalt benötigen haben wir ein Netzwerk von kooperierenden Anwälten die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Thilo Riede
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