Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat: Dass seine Instinkte mal mit
ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen. Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden
entstehen den man selber zahlen muss, wenn man keine Hundehalterhaftpflichtversicherung hat.
Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen
lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der
Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen
Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er
nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).
In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein
und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon
vorgeschrieben.
Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten,
müssen deutschlandweit eine Police abschließen.
Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in
den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt.
Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, für einen
Premium-Schutz werden bis zu 200 Euro aufgerufen.
Rufen Sie uns an, gerne helfen wir Ihnen den passenden Schutz für Ihre(n) Hund / Hunde zu finden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Thilo Riede
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