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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Alle Fragen und Antworten – Teil 3 von 10

19. Juni 2013 von Thilo Riede

Liebe Kunden, da uns immer wieder viele Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden habe ich eine PDF-Broschüre zu diesem Thema zusammengestellt und werde die einzelnen Teilbereiche in den nächsten 10 Tagen hier im Blog veröffentlichen, natürlich müssen Sie nicht 10 Tage auf alle Antworten  warten, sondern können sich das gesamte Dokument hier downloaden.

Fragen und Antworten zur BU-Versicherung

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen stehe ich Ihnen  gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr Thilo Riede

3. Welche Vertragslaufzeit sollte ich wählen?

Wie lange werden Sie voraussichtlich arbeiten müssen?Die meisten Kunden nennen hier die Zahl 67, manche wollen ganz sicher mit 62 Jahren in Rente gehen, andere wiederum sind sich gänzlich unsicher.

Meine Empfehlung: Sichern Sie sich während Ihres gesamten Arbeitslebens ab! Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie schon mit 63 oder doch erst mit 67 Jahren in Rente gehen, empfehle ich die Laufzeit bis 67 Jahre, denn gerade die letzten Jahre des Arbeitslebens bergen statistisch das höchste Risiko, berufsunfähig zu werden. Eine spätere Vertragsverlängerung ist wegen der neuerlichen Gesundheitsprüfung oft nicht mehr möglich – und wenn doch, dann mit deutlichen Mehrkosten, denn beim Neuabschluss wird bei der Beitragsberechnung das aktuelle Eintrittsalter zugrunde gelegt.

Hierzu ein kleines Rechenbeispiel

Ihr BU-Vertrag endet mit Ihrem 63. Lebensjahr, Sie müssen nun aber doch bis zu Ihrem 67. Lebensjahr arbeiten.Mit 64 werden Sie berufsunfähig.

• Wäre der Vertrag weitergelaufen, bekämen Sie eine monatliche Rente von    2.000 €.
Ihnen entgehen also 72.000 € BU-Rente für drei Jahre.

• Da Sie die staatliche Rente vorzeitig beantragen, müssen Sie Kürzungen hinnehmen. Außerdem sinkt Ihr Renteneinkommen zusätzlich, da Sie ja auch drei Jahre weniger einzahlen.

Die Alternative
Ihr BU-Vertrag läuft bis zu Ihrem 67. Lebensjahr, Sie gehen aber schon mit 63 Jahren in Rente.

• Dann kündigen Sie einfach Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zum Rentenbeginn und zahlen keine weiteren Beiträge.

Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass der laufende Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer längeren Laufzeit höher ist. Das macht noch einmal deutlich, dass die Versicherer das Risiko in den letzten Arbeitsjahren in besonderem Maße bewerten.

Doch obwohl der Versicherungsbeitrag bei einer längeren Laufzeit höher ist, liegen die Vorteile (siehe oben) klar auf der Hand.

Vermeiden Sie also unbedingt eine zu kurze Laufzeit!

Morgen können Sie hier Teil 4 von 10 lesen 

Kategorie: Allgemein, BerufsunfähigkeitsversicherungSchlagwörter: Beitrag, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, BU, BU-Versicherung, Endalter, Laufzeit, Vertragslaufzeit, Vorsorge
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