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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Alle Fragen und Antworten – Teil 4 von 10

20. Juni 2013 von Thilo Riede

Liebe Kunden, da uns immer wieder viele Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden habe ich eine PDF-Broschüre zu diesem Thema zusammengestellt und werde die einzelnen Teilbereiche in den nächsten 10 Tagen hier im Block veröffentlichen, natürlich müssen Sie nicht 10 Tage auf alle Antworten  warten, sondern können sich das gesamte Dokument hier downloaden.

Fragen und Antworten zur BU-Versicherung

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen stehe ich Ihnen  gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr Thilo Riede

4. Was kann ich tun, um die Absicherungssumme an die Inflation anzupassen sowie veränderte Lebensumstände und Gehaltssteigerungen einzubeziehen?

Auch wenn die Inflationsrate in den letzten Jahren etwas gesunken ist, so lag sie nach Angaben des Statistischen Bundesamts zwischen 1992 und 2012 doch immerhin noch bei durchschnittlich 2,01 Prozent.

Annahme: Wenn man für die Zukunft von einer ähnlichen Entwicklung ausgeht und Sie heute einen Vertrag mit einer BU-Rente von 2.000 € abschließen, beträgt die Kaufkraft dieser Rente in 20 Jahren demnach nur noch 1.343,31 €.

Resultat: Würde ein Dreißigjähriger auf dieser Berechnungsgrundlage zum jetzigen Zeitpunkt einen solchen Vertrag abschließen, wäre er mit 50 Jahren also deutlich unterversichert.

Neben dem Wertverlust kann auch ein sich verändernder Bedarf eine Rolle bei Ihrer Zukunftsplanung spielen, weil Sie einfach mehr Geld zum Leben brauchen – Sie bekommen Kinder, besitzen Eigentum oder haben Ihren Lebensstandard an das steigende Gehalt angepasst …
Glücklicherweise gibt es mit der Beitragsdynamik und der Nachversicherungsgarantie die Möglichkeit, Ihre Berufsunfähigkeitsrente anzuheben, ohne erneut die Gesundheitsfragen des Versicherers beantworten zu müssen.

Im Falle der Beitragsdynamik vereinbaren Sie mit dem Versicherer das Recht, Ihre im BU-Fall fällig werdende Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz anheben zu dürfen, aber nicht zu müssen (fragen Sie Ihren Berater nach Details und den unterschiedlichen Bedingungen bei den einzelnen Versicherern).

Die Nachversicherungsgarantie bietet Ihnen die Möglichkeit, nach bestimmten Ereignissen (z.B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Eigentumserwerb etc.) Ihre Rentenansprüche für den Fall der Berufsunfähigkeit zu erhöhen. Welche Ereignisse genau versichert sind und in welchem Maße die Versicherungssumme erhöht werden kann, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Immer aber besteht die Anpassungsoption nur für eine bestimmte Zeit nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses, hier müssen also unbedingt Fristen beachtet werden!
Wichtig ist außerdem, bis zu welchem Alter eine Erhöhung möglich ist.

Die exakten Regelungen zur Beitragsdynamik und zur Nachversicherungsgarantie sind also nicht zu unterschätzende Qualitätskriterien bei der Auswahl des Versicherers. Am besten lassen Sie sich von einem erfahrenen Versicherungsmakler beraten, der die unterschiedlichen Regelungen kennt.
Übrigens: Die Beitragsdynamik und die Nachversicherungsgarantien kosten keinen Mehrbeitrag.

Am kommenden Montag den 24.06.2013 können Sie hier Teil 5 von 10 lesen

Kategorie: Allgemein, BerufsunfähigkeitsversicherungSchlagwörter: Beitragsdynamik, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, BU, BU-Versicherung, Inflation, Nachversicherungsgarantie
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