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Abstrakte Verweisung – konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

21. Februar 2014 von Thilo Riede

Ein mittlerweile gängiger Begriff innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die abstrakte Verweisung bzw. der Verzicht des Versicherers auf Selbige. Sie bedeutet, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn der berufsunfähige Kunde eine andere Tätigkeit ausüben kann, zu deren Übernahme er auf Grund seiner Ausbildung und Fähigkeit in der Lage ist und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Zur Einstellung der Zahlung reicht es dem Versicherer also, dass der Kunde es kann, er muss diesen Job gar nicht wirklich haben, – vielleicht gibt es in diesem Beruf gar keine freien Stellen oder der Versicherte ist zu alt und wird nirgends eingestellt – das kann dem Versicherer egal sein. Das Risiko einen entsprechenden Job zu finden liegt also komplett beim Kunden.

Bei der konkreten Verweisung ist dies anders, denn hier geht es darum, dass der berufsunfähige Kunde eine andere Tätigkeit konkret ausübt, zu deren Übernahme er auf Grund seiner Ausbildung und Fähigkeit in der Lage ist und die seiner bisherigen beruflichen Lebensstellung entspricht. Hier muss der Kunde also tatsächlich in diesem Job arbeiten, tut er dies und die Rahmenbedingungen sind erfüllt (soziales Ansehen und Verdienst entsprechen dem alten Beruf) braucht der Kunde ja auch die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr und es ist m.E. ok wenn der Versicherer die Zahlung einstellt.
Besonders sinnvoll ist die Ausgestaltung der konkreten Verweisung, wenn der Versicherer  im Bedingungswerk klare Angaben macht, z.B. dass es nicht zumutbar ist, dass die neue Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht und in wie weit der Verdienst bei der neuen Tätigkeit dem alten Verdienst entsprechen muss (z.B. max 20 % weniger Bruttoeinkommen).
Je klarer ein Versicherer diese Punkte in seinem Bedingungswerk beschreibt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass der Kunde sich bei einem Leistungsfall mit dem Versicherer streiten muss.

Wie an vielen Stellen in den Bedingungswerken der Berufsunfähigkeitsversicherungen steckt auch hier der Teufel im Detail und es kommt auf Kleinigkeiten bei den Formulierungen an. Gerne helfen wir Ihnen durch das Dickicht an Fallstricken und beraten Sie, damit Sie am Ende einen Vertrag haben, der durch seine Regelungen Ihren persönlichen Bedürfnissen am nächsten kommt, denn z.B. ein Vertrag der für einen selbstständigen Handwerksmeister gut ist, muss für einen Arzt nicht geeignet sein.

Wenn Sie zu vielen grundsätzlichen Fragen Rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung Antworten suchen, finden Sie diese vielleicht in unserer BU Broschüre, in jedem Fall aber bei einer Beratung durch uns.

Zum Download der Broschüre bitte hier klicken:

Fragen und Antworten zur BU-Versicherung

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Thilo Riede

Tel. Büro Bonn:                0228 – 180 30 472

Tel. Büro Rheinbreitbach: 02224 – 123 51 67

Email: riede@versicherungsmakler-riede.de

www.versicherungsmakler-riede.de

Kategorie: Allgemein, BerufsunfähigkeitsversicherungSchlagwörter: abstrakte Verweisung, Arbeitskraftabsicherung, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, BU, konkrete Verweisung, Versicherungsmakler
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