Abstrakte Verweisung – konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein mittlerweile gängiger Begriff innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die abstrakte Verweisung bzw. der Verzicht des Versicherers auf Selbige. Sie bedeutet, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn der berufsunfähige Kunde eine andere Tätigkeit ausüben kann, zu deren Übernahme er auf Grund seiner Ausbildung und Fähigkeit in der Lage ist und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. …