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Worauf man beim Abschluss einer Unfallversicherung achten sollte:

4. Oktober 2012 von Thilo Riede

Angebote zum Abschluss einer Unfallversicherung gibt es enorm viele, häufig auch als Zusatzbaustein an irgendein anderes Produkt (z.B. Rentenversicherung) gekoppelt.

Macht es aber Sinn ein solches Produkt einfach so nebenbei abzuschließen?

Wie die Fragestellung schon vermuten lässt, macht es keinen Sinn! Bei den meisten Angeboten wird Ihnen für einen kleinen Beitrag irgendeine tolle Summe versprochen, aber der Nutzen dieses Versprechens ist zweifelhaft, denn  die vertraglichen Details werden ausser Acht gelassen und nur diese entscheiden später ob und wann Sie Geld erhalten.

Folgendes sollte in jedem Fall beachtet werden:

  • Welche Grundsumme ist notwendig?

Die Grundsumme bestimmt maßgeblich die Höhe der Auszahlung im Falle der unfallbedingten Invalidität. Haben Sie z.B. eine Grundsumme von 100.000 € vereinbart, und sind in Folge eines Unfalls zu 20 % invalide, erhalten Sie 20.000 €.

  • Welche Progression sollte ich wählen?

Neben der Grundsumme hat auch die gewählte Progression eine erheblichen Einfluss auf die Zahlung im Falle einer Invalidität. Meistens setzt die Progression aber erst ab einer dauerhaften Schädigung von 25 % ein und wie der Name schon sagt progressiv, d.h. bei geringem Schädigungsgrad nur ein klein wenig und je größer die Schädigung desto stärker auch die Progression. Hier ein Rechenbeispiel:  Grundsumme 50.000 € Progression 350 % ergibt bei einer Vollinvalidität eine Zahlung von 175.000 €.

  • Warum sollte ich keine sehr kleine Grundsumme und eine sehr hohe Progression wählen?

Ersten weil die Progression bei den meisten Verträgen erst ab einem Schädigungsgrad von 25 % einsetzt, hierzu folgendes Beispiel:

Sie vereinbaren eine Grundsumme von 30.000 € und eine 1000 % Progression, im Falle einer 100 % Schädigung würden Sie also 300.000 € erhalten, haben Sie aber eine Schädigung von 20 % erhalten Sie nur 6000 €.

Der zweite Punkt ist, dass eine sehr hohe Progression auch bedeutet, dass wenige Prozentpunkte bei der Festlegung der Schädigung  erheblichen Unterschied bei der Entschädigungssumme ausmachen. Zwischen 81 und 85 % Beschädigungsgrad liegt ein enormer Betrag und nicht jeder Gutachter und Arzt kommt zu dem gleichen Schluss, es kann also sehr lange dauern, bis man sich einig geworden ist und sie Geld von der Versicherung erhalten. Dies muss nicht zwangsläufig so passieren und nicht jeder Versicherer geht so vor, aber es gibt eine nicht unerhebliche Menge an Berichten dieser Art.

Ich empfehle für gewöhnlich eine Progression von 350 %.

  •  Was hat es mit der monatlichen Unfallrente auf sich?

Eigentlich ganz einfach, ab einer Schädigung von 50 % erhalten Sie die vereinbarte monatliche Zahlung, es gibt Verträge die diese Rente bereits ab 20 % Invalidität zahlen.

  • Was muss ich bei der Gliedertaxe beachten:

In der Gliedertaxe legt der Versicherer fest welchen Grad der Schädigung er für den Verlust bestimmter Gliedmaßen mit Ihnen vereinbart. So würde der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit Ihres Fußes im Fußgelenk z.B. eine Invalidität von 40 % bedeuten, der Verlust eines Auges 50 %, ein Ohr 30 %, usw.

Je nach Art und Güte Ihres Vertrags sehen die Gliedertaxen aber unterschiedlich aus und eine Invalidität wird dementsprechend zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen bei der Auszahlung führen.

  • Wie wird der Unfallbegriff definiert, was muss ich hier beachten?

Ein Unfall ist: „Ein plötzlich, unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“.
Soweit so gut, aber Sie müssen sich dabei fragen, welche Ereignisse der Versicherer explizit anerkennt bei denen diese Definition nicht ganz klar zutrifft:

  • Möchten Sie z.B. das die Folgen eines Zeckenbiss versichert sind, das ist sehr häufig nicht der Fall.
  • Was ist wenn Sie beim Fussball umknicken oder beim Joggen, über die eigenen Füße stolpern und die Treppe runterfallen. Alle diese Ereignisse sind eigentlich nicht versichert, außer „Eigenbewegungsschäden“ sind Teil Ihres Vertrags.
  • Was ist im Falle von Tauchschäden, sollen diese versichert sein, soll der Versicherer auch Kosten für eine Dekompressionsbehandlung übernehmen? Das müsste dann im Vertrag geregelt sein.

Diese Beispielliste könnte man noch eine ganze Weile fortsetzen, aber wichtig ist, dass Sie sich selbst fragen wie gut bzw. umfangreich soll ein solcher Vertrag sein und welche Lebensbereiche müssten unbedingt abgedeckt sein.

Da es auch noch einige weitere Feinheiten gibt auf die ich jetzt nicht mehr alle eingehen kann, deren Beachtung aber sehr sinnvoll ist, empfehle ich Ihnen eine solide Beratung durch jemanden der sich jeden Tag mit solchen Dingen beschäftigt, z.B. bei einem Versicherungsmakler. Die Beratung kostet nichts, dauert nicht zu lange, die Preise werden für Sie verglichen und der Vertrag ist auch nicht teurer als beim Abschluss über ein Internetportal oder direkt beim Versicherer.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, melden Sie sich unter 02224-1235167 oder 0228-18030472.

Herzlichst Ihr

Thilo Riede

Kategorie: UnfallversicherungSchlagwörter: Beitrag, Beratung, Gliedertaxe, Grundsumme, Progression, Unfallrente, Unfallversicherung, Vergleich, Versicherungsmakler, Versicherungsvergleich, Zusatzbaustein
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