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Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer von Immobilien und Grundstücken

21. Januar 2019 von Thilo Riede

Der Besitz eines Grundstücks oder einer Immobilie führt nicht nur zu Rechten sondern auch zu Pflichten, z.B. der Verkehrssicherungspflicht.

Bedeutet einfach gesagt:

  • Absichern aller Dinge die ein vernünftig denkender Mensch als Gefahrenquelle ansehen würde.

Beispiele:

  • Schnee & Eis auf dem Gehweg oder Dach
  • Eiszapfen an der Dachrinne
  • morsche Bäume
  • lose Dachziegel

Gesetzliche Grundlagen:

  • Grundgesetz Artikel 14: \“Eigentum verpflichtet.\“
  • Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraf 823: \“Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.\“

Welche Versicherung sollte ich haben:

  • Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (diese ist häufig schon Teil der privaten Haftpflicht, muss für vermietete Objekte aber meistens gesondert abgeschlossen werden)

Schützt mich die Versicherung vor allen Ansprüchen:

  • Nein! Wer seine Verkehrssicherungspflichten grob fahrlässig verletzt muss damit rechnen den Versicherungsschutz ganz oder teilweise zu verlieren!

Kann ich Pflichten an Mieter übertragen:

  • Ja, zumutbare Verkehrssicherungspflichten die im Mietvertrag geregelt sind, können auf Mieter übertragen werden. Im Schadenfall haftet aber am Ende doch der Eigentümer (Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen)

Schützen mich Warnschilder vor der Haftung:

  • Nein. Sie können je nach Sachlage und wenn sie gut sichtbar angebracht sind aber die Haftung reduzieren.

Gerne beraten wir Sie zur Auswahl einer passenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und erläutern Ihnen auch gerne durch passende Beispiele wo die grob fahrlässige Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflichten beginnt. Eine solche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht besonders teuer und die zu treffenden Maßnahmen im Vergleich zum Schadenfall nicht zu aufwendig.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Thilo Riede

Kategorie: Allgemein, HaftpflichtversicherungSchlagwörter: Eigentümer, Haftung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Verkehrssicherungspflicht
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