• Skip to main content
  • Skip to header right navigation
  • Skip to site footer
(0228) 18030472    Bonn    Rheinbreitbach Kunden-App Android Versicherungsmakler Riede  Kunden-App Android   Kundenportal Versicherungsmakler Riede  Kunden-App Apple   Kunden-App iOS Versicherungsmakler Riede  Kunden-Portal  

Versicherungsmakler Riede Bonn

Versicherungsmakler Riede

Versicherungen vom unabhängigen Profi – eine gute Entscheidung!

5 Sterne bei GoogleMitglied der VEMA
  • .
  • .
  • Versicherungen
    • Haftpflichtversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Gebäudeversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Unfallversicherung
    • Weitere Versicherungen
  • Aktuelles
  • Team
  • Kunden-App Apple
  • Kunden-App Android
  • Kontakt

5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

24. Mai 2017 von Thilo Riede

Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen:

1. Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.

Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein.

2. Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz.

Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also.

3. Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.

In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an.

4. Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein.

Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.

5. Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.

Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.

Kategorie: Allgemein, Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherung, UnfallversicherungSchlagwörter: Haftpflicht, Hausrat, Irrtümer, KFZ-Versicherung, Tipps, Versicherungen, Wartezeit
Previous Post:Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu
Next Post:Betriebsferien

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Sidebar

Neueste Beiträge

  • Wasserschaden nach Unwetter – was tun?
  • Vertragliche Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung
  • Gebäudeversicherung. Stimmt Ihr Versicherungswert?
  • Frohes Fest und einen guten Start ins Jahr 2022
  • Wichtig für Ihre Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung:

Neueste Kommentare

  • Wert 1914 - Baupreisindex in der Wohngebäudeversicherung - Versicherungsmakler Riede bei Baupreisindex? Wert 1914?…

Kontakt

Wir freuen uns auf Sie!

E-Mail senden

Bonn

Bahnhofstr. 31
53123 Bonn
(0228) 180 30 472

Rheinbreitbach

Simrockstr. 28a
53619 Rheinbreitbach
(02224) 123 51 67

Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Nachhaltigkeitsinformationen · AGB