• Skip to main content
  • Skip to header right navigation
  • Skip to site footer
(0228) 18030472    Bonn    Rheinbreitbach Kunden-App Android Versicherungsmakler Riede  Kunden-App Android   Kundenportal Versicherungsmakler Riede  Kunden-App Apple   Kunden-App iOS Versicherungsmakler Riede  Kunden-Portal  

Versicherungsmakler Riede Bonn

Versicherungsmakler Riede

Versicherungen vom unabhängigen Profi – eine gute Entscheidung!

5 Sterne bei GoogleMitglied der VEMA
  • .
  • .
  • Versicherungen
    • Haftpflichtversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Gebäudeversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Unfallversicherung
    • Weitere Versicherungen
  • Aktuelles
  • Team
  • Kunden-App Apple
  • Kunden-App Android
  • Kontakt

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Hausratversicherung

28. September 2012 von Thilo Riede

Nur einige bestimmte Versicherer bieten in Ihrem Bedingungswerk den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, aber warum sollte dies für den Kunden überhaupt wichtig sein?

Hier erstmal drei Definitionen:
– Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte
– Grob fahrlässig sind \“schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen\“ (BAG, VersR 68, S. 738)
– Ein Versicherungsnehmer handelt grob fahrlässig, wenn er die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.

Wie sieht das aber im Alltag aus? Ein einfaches Beispiel, wie es eigentlich jedem passieren kann:
Sie zünden eine Kerze an, verlassen den Raum, die Kerze brennt runter und entzündet die Tischdecke -> Wohnungsbrand. Ohne den Einschluss der groben Fahrlässigkeit wird der Versicherer diesen Schaden nur zum Teil übernehmen, im schlechtesten Fall besteht überhaupt kein Versicherungsschutz. Das gleiche Beispiel ginge auch mit einem Bügeleisen, mit Wasser in die Wanne laufen lassen, vergessen die Balkontür abzuschließen wenn man das Haus verlässt, usw..

Wir empfehlen daher den Abschluss eines Vertrages der diese Option enthält, lassen Sie sich von uns beraten oder nutzen Sie unseren Onlinerechner und markieren Sie die Option  \“Grobe Fahrlässigkeit\“.

Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzlichst Ihr Thilo Riede

www. versicherungsmaklerbüro-riede.de

 

 

 

 

Kategorie: HausratversicherungSchlagwörter: Einwand, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Hausratversicherung, Vergleich, Wohnungsbrand
Previous Post:Autoversicherer mit einer guten Servicequalität
Next Post:Versicherungsbeiträge durch kleine Maßnahmen sofort senken

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Sidebar

Neueste Beiträge

  • Wasserschaden nach Unwetter – was tun?
  • Vertragliche Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung
  • Gebäudeversicherung. Stimmt Ihr Versicherungswert?
  • Frohes Fest und einen guten Start ins Jahr 2022
  • Wichtig für Ihre Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung:

Neueste Kommentare

  • Wert 1914 - Baupreisindex in der Wohngebäudeversicherung - Versicherungsmakler Riede bei Baupreisindex? Wert 1914?…

Kontakt

Wir freuen uns auf Sie!

E-Mail senden

Bonn

Bahnhofstr. 31
53123 Bonn
(0228) 180 30 472

Rheinbreitbach

Simrockstr. 28a
53619 Rheinbreitbach
(02224) 123 51 67

Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Nachhaltigkeitsinformationen · AGB