Zum ersten August ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dieses ermöglicht allen Personen die bisher schon krankenversicherungspflichtig sind, aber trotzdem keine Krankenversicherung abgeschlossen haben, ohne weitere Strafzahlungen oder Säumniszuschläge in die PKV oder GKV einzutreten. Die Möglichkeit ohne Strafzahlung einzutreten ist bis zum 31.12. 2013 begrenzt. Wer davon keinen Gebrauch macht muss damit rechnen auch zukünftig wieder die Beiträge seit der Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 anteilig nachzuzahlen (bis zu 15 Monatsbeiträge).
Wir raten allen Interessierten, die bisher nicht krankenversichert sind, sich jetzt an uns zu wenden, wir können Ihnen sowohl eine private als auch gesetzliche Krankenversicherung vermitteln und beraten Sie bei der Auswahl.
Das nun für fünf Monate geltende Zeitfenster stellt eine einmalige Gelegenheit da ohne weitere Nachteile an die dauerhaft vorteilhafte Krankenversicherung zu kommen. Handeln Sie unverzüglich und Informieren Sie sich jetzt!
Mit besten Grüßen
Ihr Thilo Riede
Tel. Büro Bonn: 0228 – 180 30 472
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