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Achtung: Wichtige Änderungen bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zum 01.August 2013:

6. August 2013 von Thilo Riede

Zum ersten August ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dieses ermöglicht allen Personen die bisher schon krankenversicherungspflichtig sind, aber trotzdem keine Krankenversicherung abgeschlossen haben, ohne weitere Strafzahlungen oder Säumniszuschläge  in die PKV oder GKV einzutreten. Die Möglichkeit ohne Strafzahlung einzutreten ist bis zum 31.12. 2013 begrenzt. Wer davon keinen Gebrauch macht muss damit rechnen auch zukünftig wieder die Beiträge seit der Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 anteilig nachzuzahlen (bis zu 15 Monatsbeiträge).

Wir raten allen Interessierten, die bisher nicht krankenversichert sind, sich jetzt an uns zu wenden, wir können Ihnen sowohl eine private als auch gesetzliche Krankenversicherung vermitteln und beraten Sie bei der Auswahl.

Das nun für fünf Monate geltende Zeitfenster stellt eine einmalige Gelegenheit da ohne weitere Nachteile an die dauerhaft vorteilhafte Krankenversicherung zu kommen. Handeln Sie unverzüglich und Informieren Sie sich jetzt!

Mit besten Grüßen

Ihr Thilo Riede

 

Tel. Büro Bonn: 0228 – 180 30 472

Tel. Büro Rheinbreitbach: 02224 – 123 51 67

Email: kontakt@versicherungsmakler-riede.de

Kategorie: Allgemein, KrankenversicherungSchlagwörter: Erlass, Gesetzesänderung, GKV, PKV, Säumniszuschlag, Strafbeitrag
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