Rechtliche Feinheiten bei Rückstauschäden
Es ist wie so oft in der Versicherungswelt, der Kunde hat eine Vorstellung davon was versichert ist, der Versicherer und das Bedingungswerk des Vertrags sagen aber etwas ganz anderes.
In einem Fall der neulich vor dem Kammergericht in Berlin verhandelt wurde, war die Klägerin der Meinung das Sie im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung inkl. des Baustein Elementarschäden mit Rückstauschäden versichert sei. Was war passiert?